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   BFH, 24.03.1970 - I R 38/68   

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https://dejure.org/1970,744
BFH, 24.03.1970 - I R 38/68 (https://dejure.org/1970,744)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1970 - I R 38/68 (https://dejure.org/1970,744)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1970 - I R 38/68 (https://dejure.org/1970,744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fortlaufende Eintragung in Bücher - Tägliche Eintragung - Eingangsrechnungen - Monatliche Verbuchung - Ordnungsmäßige Buchführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 120
  • BStBl II 1970, 540
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.03.1968 - IV 63/63

    Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 24.03.1970 - I R 38/68
    Der Senat hat sich der Ansicht des IV. Senats des BFH im Urteil IV 63/63 vom 26. März 1968 (BFH 92, 264, BStBl II 1968, 527) angeschlossen, daß jeder Geschäftsvorfall sobald wie möglich in den Büchern festzuhalten ist.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil IV 63/63, a. a. O., hat der VI. Senat des BFH im Urteil VI R 189/66 vom 29. August 1969 (BFH 97, 11, BStBl II 1970, 40) darauf hingewiesen, daß die Anforderungen an die Buchführung nicht überspitzt werden dürfen, da die Buchführung nicht Selbstzweck ist.

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 189/66

    Geschäftsverkehr - Kreditverkehr - Buchmäßiger Ausweis - Personenkonten -

    Auszug aus BFH, 24.03.1970 - I R 38/68
    In Übereinstimmung mit dem Urteil IV 63/63, a. a. O., hat der VI. Senat des BFH im Urteil VI R 189/66 vom 29. August 1969 (BFH 97, 11, BStBl II 1970, 40) darauf hingewiesen, daß die Anforderungen an die Buchführung nicht überspitzt werden dürfen, da die Buchführung nicht Selbstzweck ist.
  • BFH, 02.10.1968 - I R 8/66

    Steuervergünstigungen bei ordnungsgemäßer Buchführung nach dem Vorbild der

    Auszug aus BFH, 24.03.1970 - I R 38/68
    Daß eine einfache Rechnungsablage die Aufgabe von Grundaufzeichnungen nicht übernehmen kann, hat der Senat im Urteil I R 8/66 vom 2. Oktober 1968 (BFH 94, 319, BStBl II 1969, 157) festgestellt.
  • BFH, 05.03.1968 - II R 36/67

    Tatsächliche Feststellungen - Decken der Rechtsfolge - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 24.03.1970 - I R 38/68
    Die Vorentscheidung muß aber aufgehoben werden, weil die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz nicht ausreicht, um die Entscheidung zu rechtfertigen, die Buchführung sei 1958 -- Verlustjahr -- und in den Veranlagungszeiträumen 1959 und 1960 nicht ordnungsmäßig gewesen (vgl. BFH-Urteil II R 36/67 vom 5. März 1968, BFH 92, 416, BStBl II 1968, 610).
  • BFH, 12.01.1966 - I 184/63

    Zeitpunkt der Entscheidung über den Verlustabzug - Gebäude, die mit Zuschüssen

    Auszug aus BFH, 24.03.1970 - I R 38/68
    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß über den Verlustabzug jeweils erst bei der Veranlagung des Jahres entschieden wird, in dem sich der Verlust auswirkt (vgl. Urteil des BFH I 184/63 vom 12. Januar 1966, BFH 85, 161, BStBl III 1966, 270).
  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

    Die von der Rechtsprechung zugelassene Belegsammlung als hinreichender Grundbuchersatz bei kleinen Betrieben (BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540) kommt auch in Betracht, wenn bei überschaubaren Verhältnissen die Möglichkeit nachträglicher Manipulationen ausgeschlossen werden kann.

    In dem vom FG zitierten BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68 (BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540) habe der BFH ausgeführt, daß bei der Entscheidung der Frage, ob eine Belegsammlung als hinreichender Grundbuchersatz angesehen werden könne, "nicht kleinlich" verfahren werden solle, "wenn kontrollierbar gewährleistet" sei, daß "alle Belege verbucht" würden.

    Das FG bezieht sich zwar auf das BFH-Urteil I R 38/68, wonach bei kleineren Betrieben mit nur wenigen Eingangsrechnungen in der vierzehntägigen oder auch monatlichen Verbuchung nicht ohne weiteres ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu sehen ist und bei Beurteilung dieser Frage nicht kleinlich verfahren werden soll, wenn kontrollierbar gewährleistet ist, daß alle Belege verbucht werden.

    Bei Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden Falles für die Beurteilung der Frage, ob die Verbuchung aller Belege kontrollierbar gewährleistet ist (BFH-Urteil I R 38/68), kann nicht unbeachtet bleiben, daß rund 240 Rechnungen im Jahr, also nicht viel mehr als eine Rechnung je Arbeitstag, an rund 20 Rechnungsempfänger hinausgingen, die sämtlich Krankenkassen und, mit Ausnahme der Betriebskrankenkassen, öffentlich-rechtliche Körperschaften waren, und daß alle Rechnungen regelmäßig etwa nach 14 Tagen, nur in Einzelfällen auch später, unbar bezahlt wurden.

    Nach allem hat das FG die Anwendbarkeit der im BFH-Urteil I R 38/68 entwickelten Grundsätze, daß bei kleineren Betrieben mit nur relativ wenigen Rechnungen auch die monatliche Verbuchung nicht ohne weiteres zur Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung führt, auf den Streitfall zu Unrecht verneint.

  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Die allgemeine Verpflichtung zur zeitnahen Verbuchung, die aus § 162 Abs. 2 AO herzuleiten ist (Urteil des BFH vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540), ist sonach durch § 162 Abs. 7 Ao für Bargeschäfte verschärft worden.
  • BFH, 20.10.1971 - I R 63/70

    Hauptkasse - Sonderkasse - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Vorliegen von

    Die besonderen Verhältnisse des mit BFH-Urteil I R 38/68 vom 24. März 1970 (BFH 99, 120, BStBl II 1970, 540) entschiedenen Falles lagen im Streitfalle nicht vor.
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 109/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Kontokorrent-Sachkonto - Unbarer Geschäftsverkehr -

    Andererseits hat der BFH unter Hinweis darauf, daß die Buchführung nicht Selbstzweck sei, bei kleineren Betrieben mit nur wenigen Belegen als ausreichend angesehen, wenn die Belegsammlung für etwa einen Monat auf andere Weise auf ihre Vollständigkeit hin überwacht und damit die Belegsammlung so lange als hinreichender Grundbuchersatz angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540).
  • BFH, 11.03.1988 - III R 62/87

    Berücksichtigung von Aufwendungen für Geschenke und für Bewirtungen von

    Aus diesem Grund werden schon nach allgemeinen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sog. Grundaufzeichnungen verlangt, die regelmäßig innerhalb einer Frist von 10 Tagen erstellt werden müssen, ausnahmsweise allenfalls einen Monat aufgeschoben bleiben dürfen (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540).
  • BFH, 19.02.1974 - VIII R 118/69

    Höhe des abzugsfähigen Verlustes - Eheleute - Bestandskräftige Veranlagung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH wird über die Höhe des abzugsfähigen Verlustes nicht bereits im Entstehungsjahr, sondern erst im Abzugsjahr entschieden (vgl. zuletzt Urteile vom 24. März 1970 I R 38/68, BFHE 99, 120, BStBl II 1970, 540, und vom 29. April 1970 IV R 259/69, BFHE 99, 365, BStBl II 1970, 714).
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